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Es ist nur eine kleine Änderung in der Tierschutzverordnung, aber diese lässt seit Tagen, auch in den Internetforen, die Wogen hochgehen. Dass Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) die Kastrationspflicht ab dem heutigen 1. April auch für freilaufende Bauernhofkatzen ausweitet, erachten vor allem Tierschützer und ihre Organisationen als „längst überfälligen Schritt, weil durch unkontrollierte Vermehrung viel Katzenleid erzeugt“ werde. Die Fraktion „Hamma sonst keine Sorgen?“ wiederum sähe den Regierungseifer lieber in anderen Lebensbereichen. In der Bauernschaft schwankt die Stimmung zwischen „Wir müssen erst schauen, wie wir selbst überleben“ und „Wer Ruhe haben will, lässt auch auf Höfen die Katzen ohnehin schon längst kastrieren“.
„Es ist wichtig, dass das Thema aufs Tapet kommt“, viele Steirer, ob Bauern oder nicht, wüssten nicht einmal, dass es Kastrationspflicht gibt, so Heinz Gilli, Vizepräsident der Tierärztekammer, die ein Kastrationsprojekt (s. unten) betreibt.
1. Was ändert sich ab 1. April im Tierschutz genau und wer ist davon betroffen?
ANTWORT: Seit 2005 gilt die Regelung, dass jede Katze (männlich und weiblich) kastriert werden muss, wenn sie sich auch im Freien aufhält, erklärt Tierschutzexpertin Gabriele Damoser vom zuständigen Gesundheitsministerium. Ausnahmen galten bisher für reine Wohnungskatzen, angemeldete Zuchttiere und Katzen „in bäuerlicher Haltung“. Der letztgenannte Passus wurde nun gestrichen, weil es laut Damoser „oft zu Missverständnissen kam. Die Ausnahme hat nur für Katzen im Stall gegolten. Solche, die auch ins Bauernhaus dürfen, hätten schon bisher kastriert werden müssen.“
2. Was ist, wenn man von einer Freigängerkatze weiterhin Junge haben will?
ANTWORT: Ob Bauernhof oder Privathaushalt: Alle Katzen, die ins Freie dürfen, von denen man aber will, dass sie sich vermehren, müssen laut Damoser bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. So will man unkontrollierte Vermehrung verhindern.
3. Warum gibt es die Änderung? Wo liegen die aktuellen Probleme?
ANTWORT: Oftmals ab dem 5. Monat geschlechtsreif, bis zu drei Würfe pro Jahr: Katzen vermehren sich rasend schnell. Unkontrollierte Vermehrung führt laut Tierarzt Heinz Gilli zu einer anwachsenden Streunerkatzenpopulation mit negativen Begleiterscheinungen wie Revierkämpfen, die Katzen verletzen und Anrainer in der Nacht stören, Krankheitsübertragungen etc. Dazu kommt, wie Andrea Simon vom Verein „SOS Katze“ erzählt, dass es ohne gezielte Kastration „niemals so viele Plätze – egal ob als Streuner oder als Hauskatze – für junge Katzen gibt, wie benötigt würden, und die Tierheime heillos überfüllt sind“. Im Hinblick auf mancherorts noch gängige, fragwürdige „Reduzierungsmethoden“ mahnt Tierarzt Gilli ein, dass das Tierschutzgesetz hohe Strafe vorsieht, wenn Tiere ohne Grund getötet werden. Der Vizepräsident der Tierärztekammer räumt nach Gesprächen mit Landtierärzten aber ein: „Das Verständnis, dass Freigänger kastriert werden müssen, wird immer größer. Auch auf den Bauerhöfen.“
4. Was kostet eine Kastration? Und was passiert, wenn sich Katzenbesitzer nicht an die Kastrationspflicht halten?
ANTWORT: Der Durchschnittspreis für Kastrationen liegt bei Katern bei 35 bis 40 Euro, bei weiblichen Katzen bei 90 Euro (Abweichungen möglich!). Offen bleibt für viele die Frage, wie Verstöße gegen die nun auch für Bauernkatzen geltende Kastrationspflicht sinnvoll zu ahnden sind. Tierarzt Gilli: „Soll der Hoftierarzt seinen eigenen Klienten anzeigen? Was sicher niemand will, ist ein Bespitzelungssystem.“ Sehr wohl müssten jedoch, wie schon bisher und für alle Tierhalter gültig, grobe Missstände gemeldet werden und dann der Amtstierarzt prüfen. Zuständig ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Strafrahmen: bis zu 3750 Euro. Im Wiederholungsfall bis zu 7500 Euro.
5. Wie wird zwischen Streuner- und Hauskatzen unterschieden und in welchem Fall muss man fürs Kastrieren nichts bezahlen?
ANTWORT: Scheue, verwilderte Katzen, die sich nicht einfangen lassen und keinem Halter zugeordnet werden können, gelten als Streunerkatzen. Streng genommen gelten sie als Fundsachen bzw. Fundtiere, für die folglich die Gemeinden zuständig sind. 2006 hat die steirische Tierärztekammer ein bis heute laufendes Projekt initiiert, bei denen Streunerkatzen kostenlos kastriert werden. Das Land, die jeweilige Gemeinde und die Tierärzte dritteln sich die Kosten (je 50.000 Euro im Jahr). Seit damals wurden (Stand Ende 2015) 5753 Kater und 11.792 weibliche Katzen kastriert. „Ein Erfolgsprojekt“, so Kammer-Vizepräsident Gilli. Aber noch nicht alle Gemeinden machen mit. Sie gelte es zu überzeugen.
6. Welche weiteren Tierschutzbestimmungen gelten ab 1. April?
ANTWORT: Ab heute sind in Österreich auch Kaufbörsen mit Wildtieren (z. B. Schlangen, Papageien) verboten. Die zuständige Ministerin Sabine Oberhauser will damit „unüberlegte Spontankäufe“ verhindern. Der Verkauf über Fachhandlungen bleibt erlaubt. Unbeabsichtigte „Hoppalawürfe“ bei Hunden und Katzen in Privathaltung müssen – entgegen früherer Pläne – auch weiterhin bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
Quelle: Kleine Zeitung vom 01.04.2016
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